11 | 2021Jessica Schott

Studie zeigt, Bürgerbeteiligung per Zufallsauswahl funktioniert

<h1>Studie zeigt, Bürgerbeteiligung per Zufallsauswahl funktioniert</h1>

Das Prinzip der „Zufallsbürger:innen" werde gut angenommen und ist geeignet, auch kontroverse Themen zu befrieden. Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Studie der Konrad Adenauer Stiftung, die acht Beteiligungsprozesse per Zufallsauswahl der Landesregierung Baden-Württemberg untersucht hat. Die Landesregierung unter Winfried Kretschmann hatte sich vor rund zehn Jahren eine „Politik des Gehörtwerdens“ auf die Fahne geschrieben. Bürgerbeteiligungsformate mit Zufallsauswahl sind dabei ein neuer Weg, um der sinkenden Teilnahmebereitschaft vor allem bildungsferner Milieus, aber auch von Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und jungen Menschen entgegenzuwirken. Die von der Studie herausgearbeiteten zwei Haupt-Erfolgskriterien für die konstruktive Arbeitsatmosphäre bei einer „Zufalls“-Beteiligung: die Begleitung über eine professionelle Moderation und Transparenz bezüglich Gestaltungsspielraum und Entscheidungshoheit. So wurde genau erläutert, dass die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses lediglich Empfehlungen an die Politik seien und keine finale Entscheidung.  

Bürgerbeteiligung durch Zufallsauswahl – Funktionsweise  

Die Bürgerbeteiligung durch Zufallsauswahl (auch Bürgerräte oder Bürgerforen genannt) wird in Baden-Württemberg oft bei Themen, die große Teile der Bevölkerung betreffen, eingesetzt. So werden mit Hilfe der Einwohnermeldeämter und auf rechtlicher Basis des Gesetzes über die Dialogische Beteiligung „aus der Gesamtheit aller oder eines Teils der Einwohnerschaft (aus einem Ort, einer bestimmten Alterskohorte, …) per Zufall eine gewisse Anzahl von Menschen“ gezogen. „Diese werden von ihrer Gemeinde per Brief angeschrieben und zur Teilnahme eingeladen. In der Regel melden sich drei bis fünf Prozent mit einer Zusage zurück. Je bekannter das Thema, desto höher ist die Rückmeldequote.“ Entsprechend ermittelt sich die Anzahl der anzuschreibenden Personen aus dem gewünschten Grad der Teilnehmer, wobei man auch hier noch Spielraum zur Auswahl benötigtAus 100 Rückmeldungen sollen 50 Personen ausgewählt werden. Bei einer Rückmeldequote von 5 Prozent bedeutet das, dass 2.000 Personen angeschrieben werden müssten.“ Werden weniger Rückmeldungen erzielt, können alle zugelassen werden. Die Erfahrungen des Staatsministeriums zeigen, dass zumindest der Frauenanteil mittels Zufallsauswahl wesentlich erhöht werden konnte. Und auch sonst stillere oder politikfernere Gruppe konnten aktiviert(er) werden. „Wichtig: Die Zufallsauswahl ist nicht repräsentativ. Sie erzeigt aber eine Vielfalt an Teilnehmenden, die nicht einmal bei der Wahlbeteiligung erreicht wird. (Vgl. Zufallsauswahl: Beteiligungsportal Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

Inhalt der Studie: Acht Beteiligungsprozesse per Zufall 

Innerhalb der Studien wurden folgende acht Beteiligungsprozesse in Baden-Württemberg untersucht, die alle auf Basis der Zufallsauswahl durchgeführt wurden: