PlanSiG: Auf dem Weg zur digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung?
Bundestag und Bundesrat haben in der vergangenen Woche das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Corona-Pandemie, kurz „Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG“ verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung, die im Eilverfahren auf die Beine gestellt wurde und zunächst als Sonderregelung bis zum 31.03.2021 gilt, möchte die Politik sicherstellen, dass die Corona-Pandemie nicht zu Verzögerungen bei der Energiewende führt. Wichtige Planungs- und Genehmigungsverfahren, wie z. B. beim Stromnetzausbau oder Energieanlagenbau, sollen durch eine digitale Öffentlichkeitsbeteiligung während der Corona-Pandemie zügig durchgeführt werden können.
Die behördliche Öffentlichkeitsbeteiligung wird damit digitaler gemacht – endlich, möchte man sagen. Die Mittel und Möglichkeiten, Antragskonferenzen, öffentliche Auslage von Antragsunterlagen und auch Erörterungstermine online stattfinden zu lassen, gibt es technisch betrachtet schon lange. Das Naheliegendste, Unterlagen im Internet öffentlich zugänglich zu machen, findet sicher breite Unterstützung. Denn es bringt wesentliche Vorteile mit sich:
- Jeder Interessierte kann völlig zeit- und ortsunabhängig auf die Unterlagen zugreifen.
- Suchfunktionen ermöglichen eine gezieltere und effektivere Beschäftigung mit komplexen Antragsunterlagen.
- Die Verbreitung von detaillierten Informationen zu einem Planungsvorhaben ist per Link und Mausklick kinderleicht und schnell erledigt.
- Profitieren dürften davon vor allem die von einem Planungsvorhaben Betroffenen, die so leichter an Informationen gelangen und diese in ihrem Netzwerk leichter verbreiten können.
Erörterungstermine als Online-Konsultationen
Darüber hinaus regelt das Gesetz, dass auch Erörterungstermine als Online-Konsultation oder per Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden können. Mit Sicherheit ist eine Online-Konsultation nicht das gleiche wie ein persönlicher Erörterungstermin. Aber Videokonferenzen, das haben Politik, Behörden, Unternehmen, Verbände und Privatleute in den letzten Monaten erfahren, bieten in der momentanen Situation eine gute und bereits erlernte Möglichkeit, nicht nur um miteinander ins Gespräch zu kommen, sondern konkret Dinge zu besprechen, abzustimmen oder zu beschließen.
Wird man damit jedoch allen Ansprüchen gerecht? Hier kann die Gesellschaft auf das verantwortliche Handeln der Behörden vertrauen, die dafür sorgen, dass die Möglichkeiten der Beteiligung nicht beschnitten werden und genauso wenig Verfahren in die Länge gezogen werden. Der Erörterungstermin ist zwar ein bedeutender Meilenstein in einem Planungs- und Genehmigungsprozess, aber in der Regel haben sich die verschiedenen Seiten zuvor bereits jahrelang persönlich, telefonisch, per E-Mail, über die Medien etc. umfangreich ausgetauscht. Er bietet also mit Sicherheit nicht die einzige Möglichkeit von Dialog und Beteiligung.
Neue Möglichkeiten digitaler Beteiligung nutzen
Wie steht es mit dem Argument, dass nicht jeder einen Internetzugang und die entsprechende Technik zur Verfügung hat? Statistischen Erhebungen zufolge nutzen in Deutschland rund 90 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahre das Internet. Dieser Wert zeigt, dass sowohl das Interesse als auch die Möglichkeit, sich über das Internet zu informieren, groß ist.
Genauso wie es bei digitaler Beteiligung Hürden für die Bevölkerung gibt, gibt es diese auch bei Beteiligung, die Präsenz verlangt. Aber vor allem geht es doch darum, dass Interessierte und Betroffene die Möglichkeiten annehmen und nutzen, egal ob online oder offline. Hier besteht eine Hol- und Bringschuld: Möglichkeiten müssen angeboten werden, aber man muss auch bereit sein, sie zu nutzen. An dieser Stelle kann die momentane Pandemiesituation dazu beitragen, neuen Wegen und Formaten gegenüber offen zu sein und sie nicht von vornherein zu verschmähen.
Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung als Chance zur Modernisierung
Investoren, Unternehmen, Vorhabensträger, die in die Infrastruktur, in die Energiewende etc. investieren, sollten durch Corona nicht über Monate blockiert werden. Es ist im Interesse der Allgemeinheit, dass Planungsverfahren, die einen jahrelangen Vorlauf hatten, nicht einfach zum Stillstand kommen. Das nun geltende Recht ermöglicht es, die behördliche Öffentlichkeitsbeteiligung auch als Online-Konsultation durchzuführen.
Zu hoffen bleibt, dass die Politik die neuen Möglichkeiten der digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nur als befristete Sonderregelung ansieht, sondern als Impuls nutzt, um die Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren grundsätzlich zu modernisieren. Präsenztermine, bei denen sich Bürgerinnen und Bürger auf Augenhöhe und von Angesicht zu Angesicht austauschen können, sollten dabei selbstverständlich auch weiterhin der zentrale Dialogbaustein bleiben.
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